Neuer Ethikkodex für Arbeitsmediziner
DGAUM und VDBW verabschieden neuen Ethikkodex der Arbeitsmedizin.
Am 2. Februar 2009 haben der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und das Präsidium des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) den neuen Ethikkodex verabschiedet. Der neue Kodex ersetzt die ethischen Leitlinien der DGAUM aus dem Jahr 1985.
Der neue Kodex trägt den rechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen ebenso Rechnung wie der inzwischen weiterentwickelten mediziniethischen Diskussion und der Ethikdiskussion in der Arbeitsmedizin auf internationaler Ebene.
Bewusst wurde hier der Weg gewählt, die Verbindung von Wissenschaft und Praxis durch einen gemeinsamen Kodex von DGAUM und VDBW zu dokumentieren. Die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Kodexes zeigte auch, dass es keinen Unterschied im ethischen beruflichen Selbstverständnis von Arbeitsmedizinern in Praxis und Wissenschaft gibt. Der neue Kodex bezieht sich gegenüber der ethischen Leitlinie von 1985 konkreter auf die Wirklichkeit des beruflichen Handelns der Arbeitsmediziner. So ist es auch Ziel, jedem Arbeitsvertrag eines Betriebsmediziners diesen Kodex beizufügen.
Quelle: Vorwort zum Buch "Ethik in der Arbeitsmedizin"
Stand: 26. März 2009

