4. Symposium infektiöse Materialien am 28. und 29. Oktober 2010 in Berlin
Infektiöse Materialien werden tagtäglich als Proben zu Diagnosezwecken, als Abfälle aus Kliniken und Krankenhäusern und als Medikamente versendet. Viele dieser Beförderungen fallen unter das Gefahrgutrecht. Darin sind an-steckungsgefährliche Stoffe in der Klasse 6.2 zusammenfasst. Die Gefahrgutvorschriften legen fest, wie infektiöse Materialien zu klassifizieren, zu verpacken, zu versenden und zu befördern sind, um Ansteckungsrisiken so gering wie möglich zu halten.
Dabei sind die Verantwortlichkeiten unterschiedlich verteilt: Nicht nur der Beförde-rer allein ist hier in der Pflicht, sondern auch die Versender, wie Ärzte, Tierärzte, Mikrobiologen, Gefahrgutbeauftragte in Krankenhäusern und Laboren, Transporteure wie Kurierdienste sowie Verpackungshersteller. Aber auch Gesundheits- und Überwachungsbehörden müssen sich in der (infektiösen) Materie auskennen.
Vielfach sind diese Pflichten nicht bekannt. Ziel des 4. Symposiums Infektiöse Materialien am 28. und 29. Oktober 2010 in Berlin ist es, den Verantwortlichen bewusst zu machen, welche Bedeutung dem Umgang und der Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 6.2 zukommt. Hier werden praktische Tipps und Anregungen zum (rechts)sicheren Umgang gegeben.
Ausführlich und praxisbezogen werden die Anforderungen an Logistikdienstleister beleuchtet und die Entsorgung infektiöser Abfälle thematisiert. Einen Themenschwerpunkt bilden die aktuellen Gefahrgut-Transportvorschriften.
Veranstalter sind das Robert Koch-Institut (RKI), Berlin, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Berlin, und der Storck Verlag, Hamburg. Das detaillierte Programm mit Anmeldemöglichkeit steht im Internet unter www.gefahrgut.de/termine bereit.
- Presseinformation: SIM2010 (DOC, 67 KB)
Ansprechpartnerin:
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