Die Substitutionsbehandlung hat sich in Österreich, seit sie 1987 als legitime Behandlung von Opiatabhängigen anerkannt wurde, dynamisch und regional unterschiedlich entwickelt. Zu Methadon, das ursprünglich als einziges Mittel zur Substitution gesehen wurde, kamen 1998 noch andere Mittel hinzu, von denen Morphin retard und Buprenorphin rasch an Stellenwert gewannen. Insgesamt vier Erlässe regeln bis dato die Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung. Als Morphin retard in Zusammenhang mit missbräuchlicher intravenös Applikation von manchen Experten kritisiert wurde, entstand eine öffentliche Diskussion darüber, ob und wie weit die Praxis der Substitutionsbehandlung präziser gesetzlich definiert werden sollte, was massive Bedenken weiter Kreise der substituierenden ÄrztInnen gegen die geplanten Eingriffe in ihre Entscheidungskompetenz hervorrief. Diese Diskussion bewirkte, dass sich von 2003-2008 der Stellenwert von Morphin retard bei Neueinstellungen von rund 50% auf 25% halbierte. Auch die gesetzliche Festlegung expliziter Aus- und Weiterbildungserfordernisse für substituierende ÄrztInnen erzeugte viel Unruhe bei schon seit vielen Jahren substituierenden ÄrztInnen. Um Status quo und relevante Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung in dieser Umbruchphase zu erfassen, wurde die vorliegende Studie geplant und durchgeführt. Die Studie zeigt deutlich, dass die substituierte Klientel abgesehen von ihrer Suchterkrankung noch von einer Fülle anderer gesundheitlicher Belastungen betroffen ist. Das schlägt sich im Umstand nieder, dass 33% der SubstitutionspatientInnen abgesehen vom Substitutionsmedikament noch Antidepressiva, 37% Benzodiazepine und 15% andere Psychopharmaka erhalten. Die ÄrztInnen schätzen ihren Zeitaufwand für SubstitutionspatientInnen durchschnittlich 5,5-mal und im Mittel 3,6-mal so hoch ein, wie bei anderen PatientInnen. 77% der befragten substituierenden ÄrztInnen sind AllgemeinmedizinerInnen, 22% PsychiaterInnen und nur ganz wenige sind andere FachärztInnen. Die AllgemeinmedizinerInnen arbeiten primär in Einzelpraxen (86%) und die PsychiaterInnen zum überwiegenden Teil in Einrichtungen. 61% der AllgemeinmedizinerInnen und 61% der Psychiater- Innen substituieren bereits länger als zehn Jahre, blicken also auf eine sehr lange Erfahrung mit Substitution zurück. Der Typ der ausschließlich einstellenden bzw. ausschließlich weiterbehandelnden ÄrztInnen kommt in der Substitutionspraxis kaum vor. Fast alle ÄrztInnen stellen ein und behandeln SubstitutionspatientInnen danach weiter. Es gibt zwar nur einige Einzelpraxen (5%) und Einrichtungen (22%), die mehr als 100 SubstitutionspatientInnen betreuen, und viele Einzelpraxen (80%) bzw. Einrichtungen (57%), die maximal 30 SubstitutionspatientInnen betreuen, aber der Stellenwert der Großpraxen an der Versorgung ist beträchtlich: 84% der SubstitutionspatientInnen werden in Praxen/Einrichtungen betreut, die mehr als 100 PatientInnen substituieren. Abgesehen von der durchschnittlich langen praktischen Erfahrung mit Substitutionsbehandlung, verfügen die AllgemeinmedizinerInnen und PsychiaterInnen über eine Reihe von Zusatzausbildungen und rund 2/3 nehmen an Substitutionsqualitätszirkeln teil. Nur ein kleiner Teil der befragten ÄrztInnen ist der Meinung, dass für substituierende ÄrztInnen keine spezifischen Ausbildungen bzw. Weiterbildungen notwendig seien, es gibt aber recht unterschiedliche Vorstellungen darüber, was genau vorgeschrieben sein sollte. Ein relativ großer Teil der Befragten (18% der AllgemeinmedizinerInnen und 14% der PsychiaterInnen) sind mit der zum Zeitpunkt der Befragung geplanten aber noch nicht beschlossenen 40-stündigen Ausbildungsverpflichtung nicht einverstanden und haben für den Fall, dass das beschlossen wird, vor, keine zusätzlichen PatientInnen mehr zu substituieren. Dazu kommen noch 20% der AllgemeinmedizinerInnen und 13% der PsychiaterInnen, die für diesen Fall zumindest nicht ausschließen möchten, ihre Substitutionsbehandlungen einzustellen. Obwohl vereinzelt immer wieder Klagen auftreten, dass sich AmtsärztInnen unzulässig in die Substitutionsbehandlung einmischen, ist die Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit mit den AmtsärztInnen sehr groß und es gibt keinen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen dem Ausmaß, in dem AmtsärztInnen auf die Substitutionsbehandlung Einfluss nehmen, und der Zufriedenheit der ÄrztInnen über die Zusammenarbeit mit den AmtsärztInnen. |