Begutachtung der Koronaren Herzkrankheit

H. Gieretz, E. Ludolph

Den kompletten Beitrag können Sie in unserem Buch "Begutachtung in der Kardiologie" nachlesen.

Zeitlicher Zusammenhang

Der zeitliche Zusammenhang ist eine unverzichtbare, wenn auch nicht ausreichende Voraussetzung zur Sicherung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen einer zu diskutierenden Einwirkung und einer Veränderung im Bereich des Herzens. Unter zeitlichem Zusammenhang ist grundsätzlich das zeitliche Zusammentreffen von äußerem Ereignis und Funktionsstörungen des Herzens zu verstehen. Fehlt dieser unmittelbare zeitliche Zusammenhang, fehlt ein Indiz für den ursächlichen Zusammenhang. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch krankheits-/verletzungsspezifische Ausnahmen, die dazu führen, dass der zeitliche Zusammenhang zwischen (Unfall-)Ereignis und Hinweisen auf eine Mitbeteiligung des Herzens auch dann zu bejahen ist, wenn sich Zeichen einer Mitbeteiligung des Herzens bis zu einem Intervall von längstens 72 Stunden (3 Tage) ab dem als ursächlich zu diskutierenden (Unfall-)Ereignis ergeben.

Die Erklärungen für dieses Intervall sind wie folgt:

  • Die für die Herzbeschwerden ursächlichen Veränderungen entwickeln sich erst allmählich (unfallbedingter Perikarderguss)
  • Herzbeschwerden als Warnzeichen werden aufgrund eines krankheitsbedingt veränderten Schmerzempfindens (Diabetiker) nicht wahrgenommen
  • Vorbestehende Veränderungen führen dazu, dass die apparative Diagnostik erschwert bis unmöglich ist. So können vorbestehende EKG-Veränderungen, zum Beispiel Erregungsleitungsstörungen (Schenkelblockbild im EKG), dazu führen, dass aufgrund veränderter Erregungsleitung im Herzen die EKG-Diagnostik fast unmöglich ist und eine Mitbeteiligung des Herzens erst durch einen allmählichen Anstieg der Herzenzyme (CK-MB und LDH, kardiale Troponine) auffällt

Fehlen bis zum Ablauf von 72 Stunden trotz regelhafter Diagnostik Hinweise auf Unfallfolgen im Bereich des Herzens, löst dieser Zeitablauf in aller Regel den Kausalzusammenhang. Von den Fällen, bei denen das einen Unfallzusammenhang anzeigende Intervall objektiv überschritten ist, sind die Fälle zu unterscheiden, in denen es nur vermeintlich – aufgrund diagnostischer Defizite – überschritten ist, in denen also die für die gutachtliche Beurteilung unverzichtbaren Anknüpfungstatsachen, wie sie oben aufgeführt sind, nicht bzw. nicht ausreichend erhoben wurden.

Die Prüfungsschritte zur Sicherung des zeitlichen Zusammenhangs sind also folgende:

  • Sind in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem „Unfall“ Hinweise auf eine unfallbedingte Mitbeteiligung des Herzens gesichert?
  • Sind diese – verletzungskonform – innerhalb eines Intervalls von 72 Stunden gesichert?



Zitierweise:
Gieretz H, Ludolph E (2021). Koronare Herzkrankheit (KHK). In: Gieretz H, Ludolph E: Begutachtung in der Kardiologie. ecomed Medizin, Landsberg

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