F. Gründig
Abstract aus dem Handbuch der Umweltmedizin:
Das Lebensmittelrecht ist in der Europäischen Union weitestgehend harmonisiert und trägt damit zumreibungslosen Ablauf des Binnenmarktes bei. Nationale Rechtsvorschriften haben nur noch eine Berechtigung, wenn der EuropäischeGesetzgeber keine Regelungen erlassen hat oder aber keine Kompetenz zum Erlass von Vorschriften besitzt. Letzteres trifft vor allem auf den Vollzug des Lebensmittelrechtes in den Mitgliedstaaten einschließlich der Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften zu.
Zweck der lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist zum einen der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Verkehr mit Lebensmitteln und zum anderen der Schutz der Verbraucher vor Irreführung und Täuschung. Der gesundheitliche Verbraucherschutz wird vor allem durch eine Reihe von Verboten mit Erlaubnisvorbehalt, also einer Zulassungspflicht von Stoffen als
Lebensmittel oder Lebensmittelzutat, sowie durch die Festlegung von Höchstgehalten an bestimmten
Stoffen in Lebensmitteln gewährleistet. Grundsätzlich ist dabei das Vorsorgeprinzip zu beachten. Eine
Zulassung von Stoffen ist erst dann erlaubt, wenn deren gesundheitliche Unbedenklichkeit nachgewiesen
ist. Ähnlich wird auch bei der Höchstgehaltsfestlegung verfahren. Diese erfolgt nicht in Höhe toxikologisch gerade noch unbedenklicher Werte, sondern orientiert sich an der technologischen Notwendigkeit des Zusatzes bzw. an der technischen Unvermeidbarkeit von Rückständen. Höchstgehalte liegen in der Regel um mindestens den Faktor 100 unterhalb von Gehalten mit einer nachweisbaren (negativen) Wirkung auf den Menschen. Einmalige geringfügige Höchstgehaltsüberschreitungen führen deshalb zu keinen unmittelbaren gesundheitlichen Schäden.
Der Schutz vor Irreführung und Täuschung wird durch ein komplexes System von Kennzeichnungsvorschriften realisiert. Diese Vorschriften können aber gleichzeitig auch für den Gesundheitsschutz von großer Bedeutung sein. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Deklaration von Lebensmittelallergenen, die für Allergiker eine entscheidende Voraussetzung für die Auswahl geeigneter Produkte und damit für das gesundheitliche Wohlbefinden beim Verzehr von Lebensmitteln ist.
Für den einheitlichen Vollzug des Lebensmittelrechts im Föderalstaat Bundesrepublik Deutschland ist die Zusammenarbeit der dafür zuständigen Bundesländer unerlässlich. Diverse Arbeitsgruppen auf unterschiedlicher Ebene tragen mit ihrer Arbeit dazu bei.
Zitierweise:
Gründig F (2018). Lebensmittel. In: Wichmann HE, Fromme H (Hrsg): Handbuch der Umweltmedizin, Kap. X-5, 61. Erg.Lfg., ecomed Medizin, Landsberg
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