Pflegebedürftigkeit - Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)

MDK Bayern, TH Deggendorf

Pflegebedürftige, die in ihrem häuslichen Umfeld wohnen, werden tagsüber oder nachts in einer zugelassenen Einrichtung gepflegt und betreut. Die Tages- und Nachtpflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung.

Leistungen

  • Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1298 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1612 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 1995 Euro

Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages trägt die Pflegekasse die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, soziale Betreuung und notwendige medizinische Behandlungspflege.
Nicht übernommen werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Fahrtkosten.
Der Entlastungsbetrag von 125 € nach § 45 b kann für die entstandenen Eigenbelastungen gegen Vorlage entsprechender Belege in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege verwendet werden.

Höchstmöglicher Gesamtanspruch

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Antrag bei Pflegekasse
  • Vorliegen von Pflegebedürftigkeit nach SGB XI (mind. Pflegegrad 2).
  • Häusliche Pflege kann nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden oder teilstationäre Pflege ist zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich:Der Anspruch unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung.


Hinweis!

Tages- und Nachtpflege wird überwiegend von Versicherten in Anspruch genommen, welche der Präsenz einer Pflegeperson bedürfen, deren Angehörige jedoch tagsüber beruflich abwesend sind.
Sie sollte auch als Instrument zur Entlastung der Pflegeperson gesehen werden!

Weitere Informationen

  • Zuständige Pflegekasse
  • Gemeinsames Rundschreiben des Spitzenverband Bund der Pflegekassen und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des PflegeVG vom 18.12.2015; https://www.gkv-spitzenverband.de/ media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/empfehlungen_zum_leistungsrecht/Gemeinsames_Rundschreiben_Pflege_Stand_18-12-2015.pdf

 

Zitierweise

MDK Bayern, TH Deggendorf: Checklisten für die Pflegeberatung, Darauf kommt es in der Beratungspraxis an! Pflege, Gesundheitsförderung, Organisation und Rechtsfragen, ecomed Medizin, Landsberg

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