D. v. Kageneck, D.M. Rose, T. Nesseler
Den kompletten Artikel können Sie in unserem "Handbuch der Arbeitsmedizin" nachlesen
Zusammenfassung
Schutzimpfungen zählen zu den wichtigsten und wirksamsten medizinischen Präventionsmaßnahmen, die uns heute zur Verfügung stehen. Deshalb gehören sie als Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge zum Arbeitsschutz und müssen dann vom Arbeitgeber ermöglicht und bezahlt werden, wenn im Wege einer Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Gesundheitsrisiko am Arbeitsplatz festgestellt wird.
Zudem hat der Gesetzgeber sowohl mit dem 2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, kurz: Präventionsgesetz, als auch mit dem 2020 veröffentlichten „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“, kurz: „Masernschutzgesetz“, für jeden Versicherten nicht nur einen unverrückbaren Rechtsanspruch auf Schutzimpfungen festgeschrieben, sondern zudem die Möglichkeit geschaffen, dass all jene Beschäftigten, die am Arbeitsplatz keinem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind und daher der Arbeitgeber für Impfungen nicht in der Kostenpflicht steht, ebenfalls durch Betriebsärzte am Arbeitsplatz geimpft werden können. Dies bietet den Beschäftigten einen unmittelbaren und praktischenMehrwert: Mit der Impfung am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte oder durch arbeitsmedizinische Dienste kann oftmals der Gang zum Hausarzt für eine Impfung entfallen.
Aus arbeitsmedizinischer und betriebsärztlicher Sicht sind die Bedeutung und die Beurteilung von Schutzimpfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte immer unter der Verhältnismäßigkeit sowohl von Persönlichkeitsschutz und Individualprävention (SGB V) als auch aus der Perspektive eines notwendigen Arbeitsschutzes (SGB VII) sowie Dritt- und Bevölkerungsschutzes (IfSG) zu beurteilen. Wie aktuell das Thema Impfen generell aber auch am Arbeitsplatz ist, erleben wir in diesen Zeiten sehr unmittelbar, wenn es gilt mit adäquaten Impfstrategien dem SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Covid-19-Pandemie wirkungsvoll zu begegnen.
Der Beitrag diskutiert daher nochmals die rechtlichen Rahmenbedingungen von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte sowie damit verbundene Haftungsaspekte und versucht, eine Orientierung in diesem komplexen Feld zu vermitteln.
Zitierweise:
von Kageneck D, Rose DM, Nesseler T (2021). Schutzimpfungen von Betriebsärzten und arbeitsmedizinischen Diensten am Arbeitsplatz: Wer trägt für wen und für was die Haftung? In: Letzel S, Nowak D (Hrsg.), Handbuch der Arbeitsmedizin, Kap. AI-3.6.2, 62. Erg.-Lfg. ecomed Medizin, Landsberg
Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Klinische Arbeitsmedizin, Gesundheitsförderung und Prävention
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