Sollen glücksspielsüchtige Rechtsbrecher zukünftig im Maßregelvollzug behandelt werden?

M. Soyka

| Suchtmedizin | Suchtmedizin

Abstract aus Suchtmedizin:

Vor dem Hintergrund einer gutachterlichen Fragestellung (Kasuistik) wird die forensische Relevanz der Spielsucht diskutiert, vor allem die sich wahrscheinlich abzeichnende Frage, ob mit der neuen ICD-11-Klassifikation auch psychisch kranke Rechtsbrecher, bei denen eine behandlungsbedürftige und forensisch relevante Spielsucht vorliegt, nicht nur wie bisher (in Ausnahmefällen) nach § 63 StGB im Maßregelvollzug behandelt werden sollten, sondern nach § 64 StGB, entsprechend anderen Suchtstörungen. Die klinische und forensische Debatte dazu steckt noch in den Kinderschuhen. Eine Unterbringung von straffälligen Spielsüchtigen entsprechend den stoffgebundenen Süchten würde der inneren Logik der neuen psychiatrischen Klassifikationssysteme, aber auch rechtlichen und klinischen Erwägungen entsprechen.

English Version:

Should convicted people with gambling disorder be treated in facilities for mentally ill?

Based on a recent case of a thief with multiple convictions and a possible gambling disorder the forensic treatment of mentally ill delinquent individuals with gambling disorder in forensic psychiatric hospitals is a matter of debate. Based on the novel ICD-11 Classification for gambling disorder therapeutic concepts for convicted people with gambling disorders are discussed.

Zitierweise:

Soyka M (2019). Sollen glücksspielsüchtige Rechtsbrecher zukünftig im Maßregelvollzug behandelt werden? Suchtmed 21(1): 41–44

Bruggmann / Krausz / Backmund / Walter / Soyka / Haltmayer

Addiction Medicine

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