Umweltkontamination durch Freisetzung von Perfluoroctansäure (PFOA) im Landkreis Altötting – Gesundheitliche Bewertung nach Einführung der HBM-II-Werte für PFOA

C. Herr, W. Schober, W. Völkel, B. Liebl
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Erlangen

Zusammenfassung

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Gesundheitsamt Altötting haben 2018 im Landkreis Altötting Blutuntersuchungen (Human-Biomonitoring) auf Perfluoroctansäure (PFOA) sowie andere perfluorierte Verbindungen durchgeführt. Dabei wurden für PFOA höhere Werte als in anderen Regionen Bayerns festgestellt. Ursache war ein zurückliegender industriell bedingter Eintrag von PFOA in die Umwelt und eine daraus resultierende Verunreinigung des Trinkwassers in Teilen des Landkreises Altötting.

Im März 2020 hat nun die Kommission Human-Biomonitoring (HBM) des Umweltbundesamtes (UBA) HBM-II-Werte für PFOA und PFOS (Perfluoroctansulfonsäure, eine weitere relevante Verbindung aus der Gruppe der perfluorierten Alkylsubstanzen, PFAS) veröffentlicht, die zur gesundheitlichen Bewertung herangezogen werden können.

Die jüngst vom UBA veröffentlichten HBM-II-Werte für PFOA betragen 10 ng/ml Blutplasma für die Allgemeinbevölkerung und 5 ng/ml Blutplasma für Frauen im gebärfähigen Alter. Im Jahr 2018, vor der Veröffentlichung dieser HBM-II-Werte, waren Blutproben von 965 Personen aus dem Landkreis Altötting auf PFOA untersucht worden. 906 dieser Personen gaben bei der Blutentnahme keine berufliche Belastung durch PFOA an. Deren Konzentrationen von PFOA im Blut werden im Folgenden anhand der neuen HBM-II-Werte bewertet. Bei 761 von 906 Personen waren die HBM-II-Werte für PFOA in den im Jahr 2018 untersuchten Blutproben überschritten.

Abgeleitet wurden die HBM-II-Werte für die perfluorierten Verbindungen PFOA und PFOS aus Studien auf der Bevölkerungsebene zu Dosis-Wirkungsbeziehungen für fünf Parameter: Geburtsgewicht, Fertilität, Antikörperbildung, Cholesterin-Konzentration und Diabetes mellitus Typ II. Die HBM-II-Werte wurden aus den Ausgangspunkten der jeweiligen Dosis-Wirkungsbeziehungen für PFOA/PFOS aus Bevölkerungsstudien zu den fünf Parametern festgelegt. Diese Ausgangspunkte entsprechen jeweils den Konzentrationsbereichen, bei denen erste biologische Effekte beginnen. Diese beginnenden Effekte sind gering und bewegen sich zumeist innerhalb des Bereichs der Streubreite der Parameter in der Allgemeinbevölkerung. Die HBM-Kommission weist darauf hin, dass Unsicherheiten in Bezug auf die zugrunde liegenden Mechanismen und ihr Zusammenwirken und Probleme bei der kausalen Interpretation bestehen. Zudem sind Risikofaktoren wie Ernährung und Bewegungsmangel oder genetische Faktoren weitaus dominantere Einflussfaktoren auf die Parameter, wie z. B. des Cholesterin- oder Glukosespiegels im Blut.

Die HBM-II-Werte (sog. Maßnahmenwerte) entsprechen laut der HBM-Kommission den Konzentrationen, bei deren Überschreitung Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Bevölkerung durchzuführen sind und eine umweltmedizinische Beratung angeboten werden soll. Die HBM-Kommission betont, dass die derzeit geltende Definition von HBM-II-Werten (aus dem Jahr 1996), wonach für die jeweils betroffene Person grundsätzlich „akuter Handlungsbedarf“ zur Reduktion der Belastung besteht und eine umweltmedizinische Betreuung (Beratung) zu veranlassen ist, für PFOA-Belastete im Sinne einer Einzelfallbetreuung nur eingeschränkt gültig ist. Verunreinigtes Trinkwasser, wie es im Landkreis Altötting nachgewiesen wurde, ist in diesem Fall die wichtigste Belastungsquelle für die Bevölkerung. Die Behörden hatten bereits vor Veröffentlichung dieser HBM-II-Werte Maßnahmen zur Sanierung der Trinkwasserversorgung umgesetzt. Mit diesen Maßnahmen ist die Aufnahme von PFOA über die wichtigste Quelle, das Trinkwasser, im Landkreis Altötting nicht mehr relevant. Die noch feststellbare Belastung der Bevölkerung ist damit Ausdruck einer zurückliegenden Trinkwasserbelastung, die aufgrund der langsamen Ausscheidung aus dem Körper im Laufe der kommenden Jahre voraussichtlich auf das Niveau der allgemeinen Hintergrundbelastung der Bevölkerung in Deutschland sinken wird. Eine umweltmedizinische Beratung der Bevölkerung ist durch das örtliche Gesundheitsamt und das LGL vorgesehen.

Vor dem Hintergrund des oben dargestellten Sachverhalts besteht aus individualmedizinischer Sicht – auch nach Auffassung der HBM-Kommission – kein Anlass, bei Überschreitungen des HBM-II-Wertes für PFOA ohne Vorliegen weiterer Risikofaktoren oder Vorerkrankungen die Bestimmung klinisch-chemischer Messgrößen zu empfehlen. Auch sollten auf Empfehlung der HBM-Kommission Versuche, die Ausscheidung von PFOA zu beschleunigen, aufgrund fehlender geeigneter Methoden und mangels medizinischer Begründung unterbleiben. PFOA geht auch in die Muttermilch über. Stillen hat jedoch vielfältige gesundheitliche Vorteile für Mutter und Kind. Daher empfiehlt das LGL nach wie vor auch Müttern aus dem Landkreis Altötting entsprechend der Empfehlungen für die Normalbevölkerung zu stillen.

Einleitung und Hintergrund

Im Chemiepark Gendorf im Landkreis Altötting werden seit den 1960er-Jahren Fluorpolymere mit behördlicher Genehmigung produziert, die in vielfältigen Produkten zum Einsatz kommen, z. B. zur Teflonbeschichtung von Pfannen. Bis 2003 wurde an diesem Standort auch Perfluoroctansäure (PFOA) industriell hergestellt und bis 2008 als Hilfsstoff zur Produktion der Fluorpolymere verwendet. PFOA gehört zur Gruppe der perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), bei denen alle Wasserstoffatome am Kohlenstoffgrundgerüst des Moleküls durch Fluoratome ersetzt sind. PFOA gewährleistet in den Endprodukten eine hohe thermische und chemische Stabilität sowie Beständigkeit gegen UV-Strahlung und Verwitterung. Diesen aus technischer Sicht erwünschten Eigenschaften in Produkten stehen jedoch unerwünschte Eigenschaften in der Umwelt gegenüber. PFOA ist biologisch schwer abbaubar, reichert sich in der Nahrungskette an und wird aus dem Körper nur sehr langsam wieder ausgeschieden (Halbwertszeit: ca. 2–4 Jahre). Die Substanz gelangte vom Chemiepark Gendorf aus über drei Pfade in die Umwelt:

  • PFOA-haltiges Abwasser der betrieblichen Kläranlage wurde in die Alz eingeleitet und versickerte anschließend teilweise zusammen mit dem Alzwasser. Hieraus resultiert die Grundwasserbelastung östlich der Alz.
  • Auf dem Gelände des Chemieparks gab es punktuelle Einträge von PFOA in den Untergrund, zum Beispiel durch Leckagen oder Versickerung von PFOA-haltigem Niederschlagswasser, durch die auch der Grundwasserabstrom über das Werksgelände des Chemieparks hinaus belastet wurde.
  • PFOA wurde über die Abluft freigesetzt und lagerte sich aus der Luft in den Oberboden ab (Luftdeposition). Niederschläge wuschen die Substanz dann in den Grundwasserleiter aus.

Im Chemiepark Gendorf im Landkreis Altötting wird, wie oben beschrieben, bereits seit über 10 Jahren freiwillig auf die Herstellung und Verwendung von PFOA verzichtet. Ab 2020 ist in der EU ein generelles weitgehendes Verwendungsverbot gesetzlich vorgesehen. Damit wird es u. a. verboten sein, Erzeugnisse, die PFOA, deren Salze und Vorläuferverbindungen mit einem Gehalt über 25 µg pro Kilogramm enthalten, herzustellen und in den Verkehr zu bringen. Ausnahmen wie die Verwendung in Arbeitsschutztextilien enden z. B. im Jahr 2023. Zusätzlich wurde PFOA 2019 in die Stoffliste der „Persistent Organic Pollutants“ (POP) der „Stockholmer Konvention“ aufgenommen, die ca. 150 Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland, verpflichtet, PFOA in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu beschränken.

Durch den Eintrag von PFOA in die Umwelt im Zeitraum von den 1960er Jahren bis 2008 ist es in Teilen des Landkreises Altötting zu einer großflächigen Kontamination der Umwelt und einer im Blut nachweisbaren erhöhten Belastung der Bevölkerung gekommen. Auf Veranlassung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und auf Wunsch des Landkreises Altötting hatten das LGL und das Gesundheitsamt Altötting im Jahr 2018 die interne Belastungssituation der Bevölkerung (sogenanntes Human-Biomonitoring – HBM) gegenüber PFOA und weiterer PFAS in dem betroffenen Bereich untersucht. Für die umweltmedizinische Bewertung der im Blut der Bevölkerung gemessenen Konzentrationen können die HBM-Werte des Umweltbundesamts (UBA) herangezogen werden (HBM-I-Wert: lebenslanger Vorsorge- und Zielwert, HBM-II-Wert: Maßnahmenwert). Aktuell hat die HBM-Kommission des UBA HBM-II-Werte für PFOA festgelegt. Vor diesem Hintergrund wurde eine erneute Bewertung des in 2018 im Landkreis Altötting durchgeführten HBM vorgenommen, welche im Folgenden berichtet wird.

Exposition der Bevölkerung im Landkreis Altötting gegenüber PFOA

Trinkwasser
Die Aufnahme über das Trinkwasser war für die Bevölkerung in Teilen des Landkreises Altötting der weitaus bedeutsamste Aufnahmepfad für PFOA. Die heute feststellbare Belastung der Bevölkerung ist Ausdruck einer zurückliegenden Trinkwasserbelastung, die aufgrund der langsamen Ausscheidung aus dem Körper im Laufe der kommenden Jahre voraussichtlich auf das Niveau der allgemeinen Hintergrundbelastung der Bevölkerung in Deutschland sinken wird.

Daten zur Verunreinigung von Trinkwasser mit PFAS in Deutschland wurden das erste Mal im Jahr 2006 für eine Region in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt leitete daraufhin einen Vorsorge-Maßnahmewert für Säuglinge von 0,5 µg/l für die Summe aus PFOA und PFOS im Trinkwasser ab. Zudem empfahl sie einen lebenslang duldbaren gesundheitlichen Leitwert für die Summe aus PFOA und PFOS von 0,3 μg/l im Trinkwasser. Der Maßnahmewert für die Allgemeinbevölkerung betrug 5 µg/l für die Summe aller PFAS im Trinkwasser. Das Gesundheitsamt Altötting erfasste zusammen mit dem LGL im selben Jahr systematisch die Belastung der öffentlichen Wasserversorgungen in der Region um den Chemiepark Gendorf. Einige Versorger wiesen dabei erhöhte Gehalte von PFOA im Trinkwasser auf, jedoch wurden weder die Maßnahmewerte noch der Leitwert überschritten. Erst bei einer Kontrolluntersuchung des Gesundheitsamtes im Jahr 2008 lag der gemessene Gehalt an PFOA im Trinkwasser der Inn-Salzach-Gruppe über dem damals von der Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt empfohlenen lebenslang duldbaren gesundheitlichen Leitwert für Trinkwasser von 0,3 μg/l. Daraufhin wurde in dieser Trinkwasserversorgung 2009 eine Aktivkohlefilteranlage eingerichtet, um die Trinkwasserqualität gemäß dem Leitwert zu gewährleisten. Durch die Aufbereitung mit Aktivkohle liegen die PFOA-Konzentrationen im Trinkwasser der Trinkwasserversorgung des Wasserzweckverbandes Inn-Salzach seither fast ausnahmslos unter 0,02 µg/l und damit deutlich unter dem neuen, seit 2016 gültigen Leitwert von 0,1 μg/l.

Als Reaktion auf diese Herabsetzung des Trinkwasserleitwerts im Jahr 2016 haben andere Wasserversorger im Landkreis Altötting bereits im Herbst desselben Jahres Umstellungen in der Versorgung mit dem Ziel vorgenommen, kurzfristig die Gehalte an PFOA in dem von ihnen bereitgestellten Trinkwasser zu reduzieren. Seit Inbetriebnahme einer weiteren Aktivkohleaufbereitung für die Wasserversorgung Kastl im Jahr 2018 wird ein Maximalgehalt an PFOA von 0,01 μg/l (ein Zehntel des Leitwertes) in allen öffentlichen Wasserversorgungen des Landkreises im Normalbetrieb eingehalten.

Weitere Aufnahmepfade
Neben dem Trinkwasser tragen auch Lebensmittel zur allgemeinen (unvermeidbaren) Hintergrundbelastung der Bevölkerung mit PFAS bei. Da die Lebensmittelversorgung im Landkreis Altötting grundsätzlich der im restlichen Deutschland entspricht, könnten dort allenfalls regional erzeugte Lebensmittel zur Belastung beitragen. Das LGL untersuchte daher von November 2006 bis Ende 2019 ca. 550 regional erzeugte pflanzliche und tierische Lebensmittel auf eine mögliche Belastung mit PFOA. In der Mehrzahl der Proben wurden keine, oder nur relativ geringe Gehalte (im Bereich der analytischen Bestimmungsgrenze) an PFOA festgestellt.

Pflanzliche Lebensmittel sind generell sehr gering bzw. nicht belastet, weil die Wurzeln die Substanz nur wenig aufnehmen und der Transport in der Pflanze eingeschränkt ist. Vier Lebensmittelgruppen zeigten allerdings auffällige PFOA-Gehalte: Innereien und auch Fleisch von Wildschweinen, Fische aus der Alz, Hühnereier sowie Innereien von Geflügel, Rindern und Schweinen aus der unmittelbaren Umgebung des Chemieparks Gendorf. Innereien von Wildschweinen und Fische aus der Alz werden nicht gewerblich im Handel angeboten und spielen für die Exposition der Normalbevölkerung somit keine Rolle. Der Aufnahmepfad über regional erzeugtes Wildfleisch und Fische betrifft allenfalls Jäger und Vereinsfischer, die die Tiere ausschließlich für den Eigenbedarf erlegen. Die Behörden haben über die erhöhten PFOA-Gehalte in Wildtieren und Fischen aus der Alz informiert und vom Verzehr abgeraten.

Auch über die besondere Belastung ihrer Hühnereier mit PFOA wurden die Halter informiert und auf mögliche Eintragsquellen wie Tränkewasser oder kontaminierter Oberboden hingewiesen. Betroffen waren lediglich kleine Hühnerhaltungen, vornehmlich für den Eigenbedarf in den um den Industriepark Gendorf liegenden Ortschaften. Bei der letzten Untersuchungsserie im Jahr 2018 stellte das LGL keine Gehalte mehr über 2 µg/kg fest, sodass davon auszugehen ist, dass die Belastung bei den Hühnereiern insgesamt abgenommen hat.

Im Landkreis Altötting wurden auch PFOA-Belastungen des Bodens und von Badegewässern festgestellt. Die Konzentrationen sind aber im Allgemeinen so gering, dass entsprechende Expositionen z. B. durch Erde-Hand-Mund-Kontakt oder durch Verschlucken von belastetem Seewasser während des Badens keine nennenswerte Rolle für die Gesamtbelastung spielen. Die Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden – Mensch wurden für alle relevanten Szenarien – Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park-/Freizeitanlagen – zu keinem Messzeitpunkt überschritten. Expositionen über die Luft können weitgehend ausgeschlossen werden, da im Chemiepark Gendorf seit 2008 PFOA nicht mehr über die Abluft in die Umwelt gelangt.

Humanbiomonitoring im Kontext der Umweltkontamination durch PFOA

PFOA zählt zu den Umweltkontaminanten, für die gut eta­blierte Labormethoden zur Bestimmung des Gehalts im Blut (Humanbiomonitoring) zur Verfügung stehen. Es liegen Daten aus mehreren epidemiologischen Studien in speziell belasteten Regionen weltweit vor. Eine der größten Studien umfasst beispielsweise ca. 70 000 Teilnehmer im US-Bundesstaat Ohio bei Trinkwasserbelastungen im Brennpunkt-Gebiet in Höhe von 1,5–7,6 µg/l PFOA und Blutkonzentrationen, die im Mittel bei 374 ng/ml lagen. Im Landkreis Altötting lagen die Trinkwasserkonzentra­tionen, die seit November 2006 regelmäßig durch das LGL gemessen werden, bei maximal 0,41 μg/l (Mai 2009) und die Blutkonzentrationen, die 2018 im Rahmen der HBM-Untersuchungen festgestellt wurden, im Mittel bei 25 ng/ml.

Wie in der Einleitung beschrieben, wurde 2018 im Landkreis Altötting ein Humanbiomonitoring durchgeführt, um die Belastungssituation der Bevölkerung mit PFOA in unterschiedlichen Wasserversorgungsbereichen zu ermitteln. Insgesamt nahmen 965 Personen an der Untersuchung teil. 906 dieser Personen gaben bei der Blutentnahme keine berufliche Belastung durch PFOA an. Deren Konzentrationen von PFOA im Blut werden hier berichtet und bewertet: Das Alter dieser Personen lag zwischen 7 und 85 Jahren (Median: 50 Jahre), wobei 507 weiblich und 399 männlich waren. Für die gesamte Untersuchungsgruppe wurden PFOA-Konzentrationen zwischen 0,9 und 159 ng/ml (Mittelwert 25 ng/ml, Median 20 ng/ml, 95. Perzentil 58 ng/ml) beobachtet. Die PFOA-Gehalte im Blut waren fast durchgehend höher als in einer Vergleichsgruppe aus einer Gegend ohne spezielle Belastung (München: Median 1,1 ng/ml).

Bewertung und Maßnahmen

HBM-Werte
Zur Bewertung der Konzentrationen von PFOA im Blut hat die HBM-Kommission des Umweltbundesamtes toxikologisch begründete Beurteilungswerte abgeleitet. Dabei stellen sog. HBM-I-Werte lebenslange Vorsorge- und Zielwerte für die Allgemeinbevölkerung jeder Altersgruppe dar. Die sog. HBM-II-Werte, die zum Zeitpunkt der oben beschriebenen Blutuntersuchung 2018 noch nicht vorlagen, beschreiben die Konzentration, bei deren Überschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist, aber nicht auftreten muss. Nach Festlegung des Vorsorge- bzw. Zielwertes für die lebenslange Exposition (HBM-I-Wert: 2 ng PFOA/ml Blutplasma) im Jahr 2016 hat die HBM-Kommission im März 2020 einen HBM-II-Wert in Höhe von 5 ng PFOA/ml Blutplasma für Frauen im gebärfähigen Alter und in Höhe von 10 ng/ml für alle übrigen Bevölkerungsgruppen veröffentlicht. Bei 761 von 906 Personen aus dem Landkreis Altötting war der HBM-II-Wert für PFOA in den im Jahr 2018 untersuchten Blutproben überschritten.

Mögliche gesundheitliche Effekte, Ableitung des HBM-II-Wertes für PFOA

Für die Ableitung des HBM-II-Wertes für PFOA wurde die verfügbare epidemiologische und toxikologische Literatur zu PFOA recherchiert und bewertet. Aus einer Vielzahl beschriebener Effekte wurden von der HBM-Kommission fünf Effekte für die Ableitung ausgewählt:

  • Verringerte Geburtsgewichte und entwicklungstoxische Effekte
  • Verminderte Fertilität
  • Verringerte Antikörperbildung
  • Erhöhte (LDL- und Gesamt-) Cholesterin-Konzentrationen
  • Diabetes mellitus Typ II

Die HBM-Kommission weist darauf hin, dass bezüglich dieser Effekte Unsicherheiten in Bezug auf die zugrunde liegenden Mechanismen und ihr Zusammenwirken und Probleme bei der kausalen Interpretation gesehener Assoziationen bestehen.
Aus den Studien zu jedem dieser fünf ausgewählten Effekte wurden Dosis-Wirkungsbeziehungen bestimmt und daraus sog. „Points of departure“ (POD) von den Experten der Kommission abgeschätzt. Diese POD repräsentieren den Ausgangspunkt der jeweiligen Dosis-Wirkungsbeziehung, d.h. die PFOA-Konzentration im Blut, ab der gerade noch keine oder erste minimale Effekte extrapoliert werden konnten (Beginn des Anstiegs der Dosis-Wirkungsbeziehung). Die POD in epidemiologischen Studien liegen also im Bereich der Wirkungsschwellen von PFOA und damit an der Schwelle zwischen gesundheitlichem Vorsorge- und gesundheitlichem Besorgnisbereich auf der Bevölkerungsebene. Sie können deshalb auch als Ausgangspunkte bezeichnet werden, bei deren Überschreitung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf Populationsebene grundsätzlich möglich erscheinen, aber nicht eintreten müssen.

Unter Berücksichtigung der POD für alle fünf der oben genannten Effekte (Bereich: 3–10 ng PFOA/ml) legte die HBM-Kommission den oben genannten HBM-II-Wert (10 ng/ml) fest. Für Frauen im gebärfähigen Alter wurde ein niedrigerer HBM-II-Wert (5 ng/ml) gewählt, um den (tier­experimentellen) Hinweisen auf entwicklungstoxische Effekte sowie human-epidemiologische Assoziationen zwischen PFOA im Blut und verminderter Fertilität, sowie Hinweisen auf eine erhöhte Inzidenz von Schwangerschafts-Diabetes und Gestose Rechnung zu tragen.

Medizinische Bewertung einer Überschreitung des HBM-II-Wertes

Die in bevölkerungsmedizinischen Studien bei Überschreitung des HBM-II-Wertes (abgeschätzte Wirkungsschwelle) beginnenden Effekte (Anstieg der Dosis-Wirkungskurve) sind minimal und bewegen sich zumeist innerhalb des Bereichs der Streubreite der jeweiligen Parameter in der Allgemeinbevölkerung. Sie lassen sich nur in größeren Bevölkerungs-Kollektiven mit erhöhten PFOA-Belastungen statistisch als Assoziation dem PFOA zuordnen. Weitaus dominantere Einflussfaktoren auf die Parameter, wie z. B. des Cholesterin- oder Glukosespiegels im Blut, sind Risikofaktoren wie Ernährung und Bewegungsmangel oder genetische Faktoren.

Die HBM-II-Werte für PFOA beruhen somit auf einer Beurteilung des populationsbezogenen (und nicht des individuellen) Risikos für Veränderungen der fünf ausgewählten Wirkungsindikatoren. Das individuelle Risiko der einzelnen Person, infolge seiner inneren PFOA-Belastung eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erleiden, kann folglich – auch nach Ansicht der HBM-Kommission – nicht sicher quantifiziert werden. Die innere PFOA-Belastung ist ein möglicher zusätzlicher Risikofaktor und von eher untergeordneter Bedeutung im Vergleich zu anderen Risikofaktoren, die unabhängig von PFOA die Effekte hauptsächlich bestimmen. Im Einklang damit finden sich im Landkreis Altötting im Vergleich zu anderen Landkreisen in Bayern auch keine statistischen Auffälligkeiten in der regionalen Varianz z. B. von Dyslipidämien, Frühgeburten / niedrigem Geburtsgewicht, Herzinfarkt, Schlaganfällen oder Diabetes mellitus Typ II (Bayerische Krankenhausstatistik, Statistik der KV Bayern für die in Frage stehenden gesundheitlichen Effekte).

Bevölkerungsmedizinische versus individual­medizinische Bedeutung des HBM-II-Wertes

Die HBM-Kommission wollte mit der Festlegung der HBM-II-Werte für PFOA vor allem Orientierungspunkte für erforderliche bevölkerungsbezogene Maßnahmen setzen. Die HBM-II-Werte sind demzufolge v.a. als populationsbezogene Maßnahme- bzw. Interventionswerte zu verstehen. Im Landkreis Altötting ist die erforderliche Maßnahme / Intervention die bereits erfolgte konsequente PFOA-Sanierung der Trinkwasserversorgungsanlagen. Eine entsprechende umweltmedizinische Beratung der Bevölkerung, wie sie bei Überschreitung der HBM-II-Werte durch das UBA empfohlen wird, ist durch das örtliche Gesundheitsamt und das LGL vorgesehen.

Die HBM-Kommission betont, dass die derzeit geltende Definition von HBM-II-Werten (aus dem Jahr 1996), wonach für die jeweils betroffene Person grundsätzlich „akuter Handlungsbedarf“ zur Reduktion der Belastung besteht und eine umweltmedizinische Betreuung (Beratung) zu veranlassen ist, für PFOA-Belastete im Sinne einer Einzelfallbetreuung nur eingeschränkt gültig ist.

Vor dem Hintergrund des oben dargestellten Sachverhalts besteht aus individualmedizinischer Sicht – auch nach Auffassung der HBM-Kommission – kein Anlass, bei Überschreitungen des HBM-II-Wertes für PFOA ohne Vorliegen weiterer Risikofaktoren oder Vorerkrankungen die Bestimmung klinisch-chemischer Messgrößen zu empfehlen. Auch sollten auf Empfehlung der HBM-Kommission Versuche, die Ausscheidung von PFOA zu beschleunigen, aufgrund fehlender geeigneter Methoden und mangels medizinischer Begründung unterbleiben.

Kanzerogenität

Die Datenlage sowohl aus in vitro- und tierexperimentellen als auch aus human-epidemiologischen Studien erlaubt derzeit keine eindeutige Bewertung von PFOA hinsichtlich Kanzerogenität. Dies gilt auch hinsichtlich möglicher tumorpromovierender Eigenschaften.

Stillempfehlung
PFOA geht auch in die Muttermilch über. Wie bei anderen persistenten Umweltkontaminanten bekannt, sind die Gehalte für PFOA in der Muttermilch zwar niedriger als im mütterlichen Blut (ca. um den Faktor 25). Trotzdem findet man beim ausschließlich gestillten Säugling in den ersten Lebensmonaten höhere Blutgehalte als bei der Mutter. In der weiteren körperlichen Entwicklung des Säuglings gleicht sich die interne Belastung zwischen Mutter und Kind wieder an (ca. 2–3 Jahre).
Stillen hat vielfältige gesundheitliche Vorteile für Mutter und Kind. Daher empfiehlt das LGL nach wie vor auch Müttern aus dem Landkreis Altötting, entsprechend den bestehenden Empfehlungen zu stillen.

Literatur
HBM-Kommission (2020) Bekanntmachung des Umweltbundesamtes. HBM-II-Werte für Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) in Blutplasma – Stellungnahme der Kommission Humanbiomonitoring des Umweltbundesamts. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 63: 356–360


Zitierweise:
Herr C, Schober W, Liebl B (2020). Umweltkontamination durch Freisetzung von Perfluoroctansäure (PFOA) im Landkreis Altötting – Gesundheitliche Bewertung nach Einführung der HBM-II-Werte für PFOA. Umweltmed - Hygiene - Arbeitsmed 25 (2) 83-87

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