Was gibt es Neues zur Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft?

D. Negele, M. Lauerer, E. Nagel

Relevante Parameter für eine Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft
Die bereits aufgeführten relevanten vier Themenfelder und die mit ihnen assoziierten Zielstellungen stehen – isoliert betrachtet – untereinander nicht immer im Einklang und beeinflussen sich oftmals wechselseitig. So kann beispielhaft, unter Bezugnahme auf vorliegende Evidenzen zu Mindestmengen bzw. Mengen-Qualitätszusammenhängen in Krankenhäusern, eine qualitativ hochwertige Versorgung nicht mit einer Maximierung der Erreichbarkeit einhergehen:

Das Modell kleinerer grundversorgender Krankenhäuser im ländlichen Raum ist mit dem Streben nach  Mindestmengen, die zu einer Qualitätsförderung führen sollen, nicht vereinbar. Ein zielführendes Konzept für die Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft in Deutschland muss es aber schaffen, die vier teils konfligierenden Parameter zusammenzubringen, auch unter Annahme von Kompromissen und Gewichtungen. Nur wenn eine solche Betrachtungsweise gelingt, trägt die Neustrukturierung bzw. -ordnung auch zu einer Steigerung der Versorgungsqualität bei. Diese sollte, gemessen an den objektiven und subjektiven Bedarfen der Patientinnen und Patienten, das Primat aller Überlegungen sein.

Implikationen aus der Corona-Pandemie
Wie eingangs beschrieben, hat die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und die damit verbundene hohe Auslastung bzw. in zahlreichen anderen Län- dern auch die Überlastung stationärer Strukturen unterstrichen, dass Reserven in der Vorhaltung von Vorteil sein können. Selbst in Deutschland, wo die personellen und materiellen Ressourcen im internationalen Vergleich besonders ausgeprägt sind, sah sich der Gesetzgeber bereits im März 2020 veranlasst, Instrumente für die Steigerung der medizinischen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten in den Krankenhäusern einzusetzen:
So sind die Kliniken etwa aufgefordert worden, planbare Aufnahmen, Operationen und Interventionen zu verschieben. Dafür wurde ein finanzieller Ausgleich aus Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgezahlt. Zudem erhielten Krankenhäuser 50 000 EUR für jedes zusätzlich mobilisierte bzw. vorgehaltene Intensivbett, das technisch für die maschinelle Beatmung ausgerüstet ist, und 50 EUR pro Fall für notwendige persönliche Schutzausrüstung. Schließlich wurde auch der Pflegeentgeltwert erhöht.
Bereits im Juli zeigten Analysen eines auf Bundesebene eingesetzten Beirats, dass die Ausgleichspauschale für freigehaltene Betten in ihrer Wirkung ungenau ist: Zum Teil fielen Überkompensationen von Erlösausfällen auf. Insbesondere Universitätskliniken bzw. Maximalversorger waren – bedingt durch eine völlig andere Kostenstruktur – hingegen unterfinanziert. Demensprechend schlug der Beirat unterschiedliche Differenzierungsgrade für die Ausgleichspauschale vor, die im Juli in Form von 5 Stufen zwischen 360 und 760 EUR auch gesetzgeberisch umgesetzt wurden.

Es liegt nahe, über eine gesonderte FinanzierungA usfälle zu kompensieren und finanzielle Anreize zu setzten, die eine – im Hinblick auf Versorgungssituation in der Pandemie – stabilisierende Wirkung entfalten. Allerdings ist dabei die Möglichkeit von nicht intendierten Anreizwirkungen zu berücksichtigen: Mitnahmeeffekte führen nicht nur zur Kostensteigerung, sondern konterkarieren das Bestreben, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens aufrecht zu erhalten. Das geschieht dann letztlich auf dem Rücken der Patienten und geht zu Lasten ihrer Gesundheit.

 

Im Buch finden Sie den kompletten Beitrag mit weitergehenden Informationen.

Zitierweise:

Negele D, Lauerer M, Nagel E (2021). Was gibt es Neues zur Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft? In: Jähne J, Königsrainer A, Ruchholtz S, Schröder W (Hrsg): Was gibt es Neues in der Chirurgie? Jahresband 2021, Kap. 8.6, ecomed Medizin, Landsberg

 

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